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Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

Günstige Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

75% Kostenerstattung | 100% Schöne Zähne

Wer als EU-Grenzgänger oder in der Schweiz berufstätig ist (mit Erstwohnsitz in Deutschland), wird oft mit der Herausforderung konfrontiert, die richtige Zahnversicherung zu finden, die Ihren speziellen Bedürfnissen gerecht wird. Zahnersatz, wie Kronen, Brücken oder Prothesen, kann schnell hohe Kosten verursachen.

Unsere Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] bietet Ihnen die nötige Absicherung, um unvorhergesehene Ausgaben zu minimieren und Ihre Zahngesundheit langfristig zu sichern.

Günstige Zahnzusatzversicherung (EU & Schweiz)

Leistungen für hochwertigen Zahnersatz auch ohne deutsche Krankenkasse

Die Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] hilft Ihnen, die Kosten für Zahnersatzbehandlungen zu decken, auch wenn keine deutsche, gesetzliche Krankenversicherung vorhanden ist.

Sie übernimmt einen Teil der Kosten für Zahnbehandlungen, die für viele Menschen nicht nur schmerzhaft, sondern auch finanziell belastend sein können.  

Als deutscher Grenzgänger (EU und Schweiz) profitieren Sie von maßgeschneiderten Versicherungsplänen, die Ihre speziellen Anforderungen und die unterschiedlichen Gesundheitssysteme berücksichtigen.

Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz

Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

  • 75% Kostenerstattung für alle Arten von Zahnersatz
  • 75% Kostenerstattung für privatärztliche Zahnarztleistungen
  • 75% Kostenerstattung auch für bereits vorhandenen Zahnersatz oder fehlende Zähne
  • Günstige Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz ohne versteckte Klauseln

Qualität & privatärztliche Leistungen

EU Grenzgänger und Expats in der Schweiz stehen vor einer Vielzahl von Herausforderungen in Bezug auf Gesundheit und Versicherungsschutz. Besonders Zahnersatzbehandlungen sind in vielen Ländern mit hohen Eigenanteilen verbunden, die ohne eine Zusatzversicherung schwer zu tragen sind.

Mit unserer Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] können Sie folgende Vorteile genießen:

  • Unsere günstigen Zahnzusatzversicherung für EU Grenzgänger & Schweiz deckt bis zu 75% der Kosten für Zahnersatz wie Kronen, Brücken oder Implantate.

Unabhängig davon, ob Sie in der EU oder in der Schweiz arbeiten, unsere  Zahnersatzversicherung für EU-Grenzgänger und Schweiz kann grenzüberschreitend genutzt werden.

Somit sind auch Zahnersatzbehandlungen im Arbeitsland mitversichert.

Berechnen Sie Ihr individuelles Angebot und beantragen Sie Ihren Versicherungsschutz gleich online.

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Versicherungsschutz auch für fehlende Zähne und vorhandenen Zahnersatz

Fehlende Zähne

Versicherungsschutz besteht auch für bereits bei Vertragsabschluss fehlende, nicht ersetzte Zähne.

Bis maximal drei fehlende Zähne können mitversichert werden.

Vorhandener Zahnersatz

Auch bereits vorhandener Zahnersatz ist in der günstigen Zahnzusatzversicherung ausnahmslos mitversichert

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Zahnersatz auch im Ausland günstig versichern

Kostenschutz bei unerwarteten Kosten

Ein wichtiger Faktor bei der Wahl einer Zahnersatzversicherung ist, wie gut sie auf die besonderen Bedürfnisse von Grenzgängern und Expats eingeht. Ein optimaler Tarif berücksichtigt sowohl die Kostenstruktur der Zahnbehandlungen in der Schweiz als auch die Gesundheitsversorgung in Ihrem EU-Arbeitsland. 

In der Schweiz können Zahnersatzbehandlungen hohe Eigenbeteiligungen erfordern. Ohne eine entsprechende Versicherung müssen Sie möglicherweise selbst einen Großteil der Kosten tragen. Eine Zahnersatzversicherung schützt Sie vor diesen finanziellen Belastungen und sorgt dafür, dass Sie stets die bestmögliche Behandlung erhalten.

Zusammenfassung

Unsere Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] ist eine wertvolle Investition in Ihre Zahngesundheit. Sie sorgt für Sicherheit und minimiert finanzielle Risiken im Falle einer teuren Zahnbehandlung. 

Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung sowohl in der Schweiz als auch in der EU flexibel einsetzbar ist, um maximalen Schutz zu gewährleisten.

Erstwohnsitz

Unsere Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] ist nur für Personen abschließbar, die Ihren Erstwohnsitz in Deutschland haben.

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Leistungsumfang Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

  • Kronen, Teilkronen, Teleskopkronen, Stiftzähne
  • Einlagefüllungen (Inlays) aus Edelmetall oder Keramik
  • Onlays (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes oder Repositionierungsonlays)
  • Brücken
  • Veneers, soweit deren Einsatz nicht nur aus kosmetischen Gründen erfolgt
  • herausnehmbarer Zahnersatz
  • implantatgetragener Zahnersatz
  • implantologische Leistungen, insbesondere die damit in Zusammenhang stehenden weichgewebs- und knochenaufbauenden Maßnahmen und das Freilegen des Implantats
  • Aufbaufüllungen
  • Eingliederung von Provisorien
  • notwendige Reparaturen des Zahnersatzes zur Wiederherstellung von dessen Funktionsfähigkeit
  • Keramikverblendungen bis einschließlich Zahn acht (letzter Zahn) jedes Quadranten

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören, soweit sie im unmittelbaren Zusammenhang mit einer Zahnersatzmaßnahme stehen:

  • funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen
  • Aufbissbehelfe und Schienen einschl. der Material- und Laborkosten bis maximal 500 EUR je Versicherungsjahr
  • Diagnostik (Beratung; Vor- und Nachuntersuchungen; implantatbezogene Analyse; bildgebende Verfahren wie bspw. Röntgen, Computertomographie, Sonographie oder digitale Volumentomographie)
  • chirurgische Leistungen
  • lokale Anästhesien
  • zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) einschl. besonderer Herstellungsverfahren wie z.B. Cerec-Kronen, Teilkronen und Inlays
Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz

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Voraussetzungen für Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

  • Voraussetzung für den Abschluss unserer Zahnzusatzversicherung für EU & Schweiz sind eine deutsche Anschrift (Erstwohnsitz) sowie eine deutsche Bankverbindung.

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Häufig gestellte Fragen

[FAQ] Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger]

Günstige Zahnzusatzversicherung
-das Wichtigste im Überblick:

Fragen & Antworten

Versicherungsschutz besteht ab Vertragsbeginn. Es gibt keine Wartezeiten.

Behandlungen, welche vor dem Beginn der günstigen Zahnzusatzversicherung bereits begonnen haben, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Je nach Zahn- bzw. Gebisszustand werden ab Beginn der Zahnzusatzversicherung Leistungshöchstgrenzen vereinbart. Diese entfallen im Laufe der Zeit wieder.

Eine exakte, individuelle Angabe dazu finden Sie im Onlineangebot.

Die günstige Zahnzusatzversicherung läuft mindestens bis zum 31.12. des Folgejahres und muss mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. 

Ja. Unsere Zahnzusatzversicherung EU & Schweiz [Grenzgänger] bietet auch Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen im Ausland.

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Günstige Zahnzusatzversicherung ohne Zuzahlung
Günstige Zahnzusatzversicherung ohne Zuzahlung

Ich begleite Sie auf dem Weg von der Antragstellung bis hin zur fertigen Versicherungspolice und biete Ihnen darüber hinaus eine langzeitliche Betreuung.

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Person 1
  • Weisheitszähne und fehlende Zähne mit erfolgtem Lückenschluss zählen nicht als fehlende Zähne.